Ratgeber
Nachlassräumung in Zürich: was Angehörige wissen sollten
Bevor eine Wohnung geräumt wird, sollte geklärt sein, wer über den Nachlass entscheiden darf – in der Regel die Erbengemeinschaft oder ein Willensvollstrecker. Informationen zu den ersten Schritten nach einem Todesfall bietet das Bundesportal ch.ch. Wir räumen erst, wenn Sie uns die Freigabe geben.
Mietwohnungen müssen meist innert einer bestimmten Frist gekündigt und abgegeben werden. Sprechen Sie früh mit der Verwaltung über den Abgabetermin. Je nach Mietvertrag kann die Wohnung auch vor Ende der Kündigungsfrist abgegeben werden, wenn ein Nachmieter gefunden ist.
Viele Angehörige wohnen nicht in Zürich. Dann organisieren wir alles per Telefon und WhatsApp und schicken Fotos vom Fortschritt. Muss der Haushalt einer noch lebenden Person aufgelöst werden, lesen Sie die Seite Haushaltsauflösung.
Checkliste für Angehörige
- Klären, wer über den Nachlass entscheidet (Erben, Willensvollstrecker)
- Mietvertrag und Kündigungsfrist prüfen
- Wertsachen, Dokumente und Erinnerungsstücke sichern
- Liste: welche Möbel an wen gehen
- Termin für Räumung, Reinigung und Abgabe festlegen
- Post, Abonnemente und Versicherungen kündigen
Einsatzgebiet
Nachlässe räumen wir in der Stadt Zürich und in Gemeinden wie Küsnacht, Zollikon, Zumikon, Kilchberg und Thalwil. Erbstücke liefern wir an Angehörige in der ganzen Schweiz. Wohnen Sie weit weg, stimmen wir alles per Telefon und WhatsApp mit Ihnen ab – unser Team startet in Zürich-Schwamendingen.