Übersicht: Alle Fristen auf einen Blick
Beim Umzug in der Schweiz gibt es klare gesetzliche Fristen. Wer sie verpasst, riskiert Bussen oder Nachteile. Hier die wichtigsten im Überblick:
| Was | Frist | Konsequenz bei Versäumnis |
|---|---|---|
| Anmeldung neue Gemeinde | 14 Tage | Busse möglich |
| Abmeldung alte Gemeinde | Gleichzeitig / vorher | Doppelbesteuerung möglich |
| Fahrzeug (Kantonswechsel) | 14 Tage | Busse, ungültige Schilder |
| Krankenkasse informieren | So bald wie möglich | Falsche Prämienrechnung |
| Nachsendeauftrag Post | 2 Wochen vorab | Post geht verloren |
| Handelsregister (Firmen) | 30 Tage | Bussgelder, Rechtsprobleme |
| Steuerbehörde | Bei nächster Steuererklärung | Steuer geht an alte Adresse |
| Bank / Versicherungen | Baldmöglichst | Post, Rechnungen verloren |
1. An- und Abmeldung bei der Gemeinde
Das ist der wichtigste und dringlichste Behördengang beim Umzug in der Schweiz. Er muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erledigt werden — nicht nach dem Auszug.
Ablauf: Zuerst bei der alten Gemeinde abmelden (persönlich mit Ausweisdokument). Sie erhalten eine Wegzugsbescheinigung (Schriften). Dann innerhalb von 14 Tagen nach Einzug bei der neuen Gemeinde anmelden.
In vielen Zürcher Gemeinden kann die Abmeldung und Anmeldung online oder per Post erfolgen. Prüfen Sie die Website Ihrer Gemeinde.
Wichtige Gemeinden im Kanton Zürich — direkte Links
2. Nachsendeauftrag bei der Post
Der Nachsendeauftrag leitet alle Briefe und Pakete von Ihrer alten an die neue Adresse weiter. Kosten: ab CHF 49/Monat. Empfohlene Dauer: 6–12 Monate — so bleibt genug Zeit, alle Absender zu informieren.
Tipp: Gleichzeitig bei wichtigen Absendern (Bank, Versicherung, Arbeitgeber) die Adresse direkt ändern — der Nachsendeauftrag ist kein Ersatz dafür.
Nachsendeauftrag bei post.ch bestellen3. Krankenkasse ummelden
Neue Adresse der Krankenkasse melden — das geht meist online oder per App. Wichtig bei Kantonswechsel: Die Prämienregion kann sich ändern (Region 1, 2 oder 3), was die Monatsprämie beeinflusst. Ausserdem: Bei Kantonswechsel haben Sie das Recht, innerhalb von 3 Monaten die Krankenkasse zu wechseln — auch ausserhalb der ordentlichen Wechselfrist (Ende Oktober für Jahreswechsel).
Innerhalb desselben Kantons Zürich: Adresse melden, Prämienregion prüfen (Stadt Zürich vs. Agglomeration können verschiedene Regionen sein).
BAG: Prämienregionen Schweiz4. Fahrzeug ummelden
Innerhalb Kanton Zürich (z.B. Zürich → Winterthur): Adresse im Fahrzeugausweis aktualisieren lassen, Kontrollschilder (ZH) bleiben gleich. Beim Strassenverkehrsamt Zürich melden.
Kantonswechsel (z.B. Zürich → Bern): Innerhalb von 14 Tagen neue Kontrollschilder und neuen Fahrzeugausweis beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons beantragen. Fahrzeugprüfung kann anfallen.
5. Steuern & Steuerdomizil
Innerhalb Kanton Zürich: Das Steueramt wird automatisch durch die Gemeinde-Anmeldung informiert. Sie müssen nichts separat tun — prüfen Sie aber, dass die Adresse in der nächsten Steuererklärung korrekt ist.
Kantonswechsel: Steuerpflicht wechselt zum neuen Kanton. Das Steuerjahr wird anteilmässig aufgeteilt (Steuer in altem Kanton bis Umzugsdatum, Steuer in neuem Kanton danach). Beide kantonalen Steuerämter informieren.
Quellensteuer: Bei ausländischen Arbeitnehmern mit Quellensteuer: Arbeitgeber über neue Gemeinde und ggf. neuen Kanton informieren — der Steuersatz kann sich ändern.
Steueramt Kanton Zürich6. Weitere Ummeldungen nicht vergessen
Neben den offiziellen Behörden gibt es eine Reihe weiterer Stellen, die über Ihre neue Adresse informiert werden müssen: